Wann ein Schimmelgutachten sinnvoll ist
Bei einem Schimmelbefall in einer Mietsache kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter über die Ursache. Um diesen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und eine fachliche Meinung an der Hand zu haben, ist ein Schimmelgutachten sinnvoll. Ein professioneller Gutachter prüft verschiedene mögliche Ursachen und hält dies alles in einem Schimmelgutachten fest.
Gründe, warum ein Schimmelgutachten in Auftrag gegeben werden sollte, sind:
- Es sind Sanierungen geplant, um Schimmel zu beheben und vorzubeugen.
- Es sollen Ansprüche bei der Versicherung in Bezug auf den Schimmel geltend gemacht werden.
- Es soll festgestellt werden, wer in der Verantwortlichkeit ist – Mieter oder Vermieter.
Die rechtlichen Grundlagen – das ist zu beachten
Die rechtlichen Grundlagen rund um das Schimmelgutachten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Sie unterteilen sich in die Pflichten des Vermieters und auch die Pflichten des Mieters. Eine Übersicht erhältst du, wenn du einen Blick auf §§ 535 ff. BGB schaust.
Wenn in einer Mietsache ein Schimmelbefall festgestellt wird, ist das erst einmal ein Mangel, dem auf den Grund gegangen werden muss. Also Mieter wendest du dich an den Vermieter und forderst eine Klärung, um auf dieser Basis eine Mietminderung zu erhalten. Als Vermieter ist es dagegen wichtig, dass du dich schnell kümmerst, damit der Mangel behoben werden kann.
Die Pflichten des Vermieters sind die Rechte des Mieters
Gesetzlich genau geregelt ist, welche Pflichten ein Vermieter bei einem vorliegenden Schimmelbefall hat. Im § 535 BGB ist genau festgehalten, welche Aufgaben der Vermieter hat:
- Beseitigung: Der Vermieter ist in der Pflicht dafür zu sorgen, dass der Schimmelbefall beseitigt wird. Alle Kosten, die bei der Beseitigung entstehen, sind durch den Vermieter selbst zu tragen.
- Schutz der Gesundheit des Mieters: Die Gesundheit des Mieters steht an erster Stelle. Auch hierfür gibt es eine gesetzliche Regelung, die im § 569 BGB festgehalten ist. Der Vermieter muss die Mängel schnellstmöglich beheben, damit die Gesundheit des Mieters nicht in Gefahr ist.
- Informationspflicht: Der Vermieter hat die Pflicht, den Mieter in Bezug auf den Schimmelbefall zu beraten und ihn über den weiteren Ablauf zu informieren.
- Ursachenforschung: Ziel ist es, dass der Schimmelbefall nicht erneut auftritt. Daher muss der Vermieter alle notwendigen Vorgänge in Gang bringen, um die Ursache zu finden.
Die Pflichten des Mieters sind die Rechte des Vermieters
Aber auch der Mieter hat Pflichten, wenn in der Mietsache ein Schimmelbefall auftritt. Diese sind ebenfalls gesetzlich geregelt und nachzulesen im § 536 c BGB.
- Benachrichtigungspflicht: Sobald Schimmel erkennbar ist, muss der Mieter den Vermieter informieren.
- Vorbeugung: Mieter sind dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit es nicht zu Schimmelbildung kommt. Dazu gehört unter anderem, sich um fachgerechtes Heizen und auch Lüften zu kümmern.
- Minderung des vorhandenen Schadens: Wenn bereits ein Schimmelschaden vorliegt, muss der Mieter dafür sorgen, dass dieser sich nicht weiter ausbreitet. Allerdings bezieht sich das nur auf zumutbares Vorgehen, wie korrektes Lüften.
Versicherungsrechtliche Aspekte – Schimmelgutachten und Versicherung
Bei einem Schimmelbefall entstehen in der Beseitigung natürlich hohe Kosten. Die Frage, wer diese Kosten übernimmt, stellt sich von Beginn an. Die Abwicklung über eine Versicherung ist hier meist der erste Weg. Eine Kostenübernahme kann aber nur dann erfolgen, wenn auch ein Schimmelgutachten vorliegt. Über das Schimmelgutachten wird festgestellt, was die Ursache für den Schaden ist. Anhand der Ursache wird dann klar, welche Versicherung greift.
- Hausratversicherung: Diese greift bei einem Leitungswasserschaden mit Schimmelbildung, wenn der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist.
- Haftpflichtversicherung: Die Haftpflicht des Vermieters ist zuständig, wenn das Gutachten deutlich macht, dass der Mieter nicht der Verursacher ist.
- Versicherung des Bauträgers: Zeigt das Gutachten, dass der Schimmel durch einen Fehler des Bauträgers verursacht wurde, ist dessen Versicherung zuständig.
Das Schimmelgutachten für die Sanierung
Die Schimmelsanierung sollte immer auf einem professionellen Gutachten basieren. Eine der Aufgaben des Gutachters ist es, Sanierungskonzepte zu erstellen, mit denen dem Schimmelbefall entgegengewirkt werden soll. In dem Konzept finden sich unter anderem folgende Informationen:
Inhalte | Beschreibung |
---|---|
Maßnahmen für die Beseitigung | Detaillierte Anweisungen zur nachhaltigen und effektiven Entfernung des Schimmelbefalls. |
Beseitigung baulicher Mängel | Identifikation von Ursachen wie undichten Fenstern oder schlechter Dämmung sowie Sanierungsvorschläge. |
Zu desinfizierende Flächen | Auflistung aller betroffenen Bereiche, die mit speziellen Mitteln behandelt und desinfiziert werden müssen. |
Planungen zum Streichen | Empfehlungen für geeignete Farben oder Beschichtungen, um erneuter Feuchtigkeitsbildung vorzubeugen. |
Es ist zudem möglich, dass der Schimmelgutachter sich um die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen kümmert. Für die Sanierung hat das Schimmelgutachten also eine wichtige Bedeutung.
Häufige Missverständnisse und Fehler im Umgang mit Schimmelgutachten
Einer der wohl häufigsten Fehler beim Umgang mit Schimmelgutachten ist, dass sie einfach in Auftrag gegeben werden, ohne dies dem Vermieter mitzuteilen. Als Mieter ist es wichtig, zuerst den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Dieser muss sich dann um das Gutachten kümmern. Teilweise werden Gutachten bei Anbietern in Auftrag gegeben, die keine Zertifizierung haben. Diese Schriftstücke haben aber keine gerichtliche Verwertbarkeit.
Ein Schimmelgutachten selbst enthält noch keine umfassenden Hinweise für eine Sanierung. Ein Missverständnis ist, dass die durchzuführenden Schritte hier schon enthalten sind. Um ein solches Sanierungskonzept zu erhalten, ist ein zusätzlicher Auftrag an den Schimmelgutachter notwendig.
Tipp aus der Redaktion: Beratung durch die Versicherung
Bist du zuständig dafür, das Schimmelgutachten in Auftrag zu geben, kannst du dich an deine Versicherung wenden und dort nach zertifizierten Gutachtern fragen. Dies hat den Vorteil, dass Gutachten dieser Stellen auch von der Versicherung selbst meist direkt akzeptiert werden. So sparst du dir viel Zeit.
Fazit – Schimmelgutachten richtig verstehen ist für alle Seiten wichtig
Das Schimmelgutachten ist eine wichtige Basis beim weiteren Vorgehen gegen Schimmelbefall. Es hilft dabei, für Klarheit über die Ursache und die Behebung der Schäden zu sorgen. Dabei sollte es ausschließlich von einem zertifizierten Schimmelgutachter erstellt werden.
FAQ zum Thema Schimmelgutachten verstehen
Kann ein Schimmelgutachten gerichtlich eingesetzt werden?
Ja, wird ein Schimmelgutachten durch einen professionellen Gutachter erstellt, gilt eine gerichtliche Verwertbarkeit. Das Gutachten hat vor Gericht Gültigkeit.
Wie hoch sind die Kosten für ein Schimmelgutachten?
Die Kosten für ein Schimmelgutachten sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem Umfang des Befalls. Im Schnitt liegen die Gutachten jedoch im dreistelligen Bereich.
Gibt das Schimmelgutachten Handlungsempfehlungen?
Das Schimmelgutachten gibt einen Überblick über die Ursachen für den Schimmel. Auf dieser Basis kann dann ein Sanierungskonzept erstellt werden.