Rechtsanwalt Aabadi
Isabellenstraße 650678 Köln
Bereits das Studium zeigt, dass der Karriereweg zum Anwalt sehr hart und lang ist. Stundenlanges Pauken von trockenen Rechtsthemen spiegelt diesen Studiengang wider, bei dem ein enormes Wissen und eine hohe Lernfähigkeit vorausgesetzt werden. Trotzdem ist Jura deutschlandweit der drittbeliebteste Studiengang. Auch die anschließende Arbeit als Jurist ist unter den Top Zehn der beliebtesten akademischen Berufe Deutschlands. Wieso dem so ist, das erklärt vielleicht ein genauerer Blick auf den Beruf des Rechtsanwalts.
Ebenso wie Steuerberater, Notar oder Wirtschaftsprüfer, ist der Anwalt ein rechts- und wirtschaftsberatender Beruf. Das heißt, dass die Hauptaufgabe auch darin besteht ihre Mandanten in Rechtsfragen zu beraten und auch zu vertreten. Neben der Arbeit im Gericht, bei der der Anwalt die Interessen seines Klienten vertritt und dem Richter bei der Urteilsfindung unterstützt, arbeiten viele auch in Kanzleien, Unternehmen, Hochschulen oder im Staatsdienst. Das zeigt, dass es ein sehr weites Arbeitsspektrum gibt. Auch die Möglichkeit der Selbstständigkeit bietet sich für die Anwälte, dabei ist allerdings zu beachten, dass viele diesen Weg gehen und deshalb eine große Konkurrenz vorhanden ist. Die Arbeit ist als sehr zeitintensiv anzusehen, bei der auch Überstunden und Wochenendarbeit keine Seltenheit ist. Anwälte sind überwiegend Männer (ca. 66%) und sind oftmals spezialisiert auf verschiedene Bereiche des Rechts. Als Hilfestellung für die Suche nach einem passenden Anwalt bietet die Seite anwalt-finden.org deutschlandweite eine nützliche Auswahl.
Eine wichtige Eigenschaft, die die zukünftigen Juristen mit sich bringen sollten, ist vor allem das Interesse an Rechtsfragen. Kombiniert mit einem selbstsicheren Auftreten und Verhandlungsgeschick, sind die Grundvoraussetzungen abgedeckt, um Jura, auch Rechtswissenschaft genannt, studieren zu können. Davor muss natürlich erst die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Aber auch überzeugend und entscheidungsfreudig sollte man sein. Grundsätzliche sollte man sich also gut ausdrücken können, wobei auch die Verschwiegenheit an bestimmten Stellen wichtig ist. Unter optimalen Bedingungen dauert das Studium dann neun Semester und schließt mit der ersten juristischen Prüfung ab. Allerdings ist die Studienzeit sehr individuell und daher schwer einzugrenzen. Bei erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung steht ein Referendariat an, sozusagen als praktische Ausbildung. Am Ende dieses wartet die zweite juristische Prüfung und wer diese erfolgreich abgeschlossen hat, der darf sich Assessor des Rechts nennen und ist damit befähigt zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst, was zugleich die Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist.